Ich bin eine Organisation
Träger können öffentliche oder private Organisationen sein, wenn sie folgende Bedingungen erfüllen:
- Sie arbeiten ohne Gewinnabsicht.
- Ihre Arbeit gehört zu einem der festgelegten Einsatzbereiche (laut Landesgesetz 19/2012, Art. 4, Abs. 2).
- Sie sind organisatorisch in der Lage, Freiwillige sinnvoll einzusetzen.
- Sie sind seit mindestens drei Jahren aktiv.
- Sie haben ihren Sitz in Südtirol und arbeiten auch dort.
- Sie sind im offiziellen Landesverzeichnis der Träger eingetragen.
Organisationen, die hauptsächlich wirtschaftliche, politische oder religiöse Ziele ihrer Mitglieder verfolgen, dürfen keine Freiwilligen einsetzen.
Eintragung ins Landesverzeichnis
Der Antrag für die Eintragung ins Landesverzeichnis muss jedes Jahr bis spätestens 31. März beim Amt für Freiwilligenwesen und Solidarität eingereicht werden. Unter diesem Link finden Sie das entsprechende Antragsformular.
Für allgemeine Fragen können sie sich an das Amt für Freiwilligenwesen und Solidarität wenden: +39 0471 41 65 41.
Ausschreibung
Organisationen und Körperschaften, welche diese Voraussetzungen erfüllen können an der jährlichen Ausschreibung teilnehmen und Projekte innerhalb der angegebenen Frist beim Amt für Freiwilligenwesen und Solidarität einreichen. Die diesjährige Ausschreibung wurde mit Dekret des Ressortdirektorin Nr. 982 vom 22.01.2026 genehmigt.
Letzte Aktualisierung: 23/01/2026